Als Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gültig. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Ein weiteres Ziel ist es, die der Natur entnommenen Materialien möglichst intensiv zu nutzen, um Ressourcen einzusparen und Abfälle zu vermeiden oder diese wieder zu verwerten.